Entdecken Sie alle unsere offenen Stellen für Pflegeberufe
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Die Schweiz zählt zu den attraktivsten Arbeitsmärkten Europas für Pflegefachpersonen. Hohe Versorgungsqualität, ein strukturell wachsender Fachkräftebedarf und tariflich abgesicherte Arbeitsbedingungen sorgen für eine anhaltend hohe Nachfrage nach Pflege Jobs in der Schweiz – im Akutspital, in Privatkliniken, in der Rehabilitation, in psychiatrischen Einrichtungen, in Pflegeheimen, in der Spitex ebenso wie in spezialisierten Funktionen der Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege. Karrierepfade sind in der Schweizer Pflege klar strukturiert: von der Pflegehelferin über die Fachfrau Gesundheit (FaGe), die diplomierte Pflegefachfrau und den Pflegefachmann HF oder FH bis zu Expertinnen und Experten mit Nachdiplomstudium, Stations-, Bereichs- und Pflegedienstleitung. Unsere Stellenangebote Pflege richten sich an Berufseinsteigende ebenso wie an erfahrene Fachpersonen. Mit unserer spezialisierten Personalvermittlung Pflege finden Sie passende Stellen Pflege in der ganzen Schweiz – diskret, persönlich und für Bewerbende kostenfrei.
Pflegefachpersonen übernehmen in der Schweiz die fachlich verantwortete Betreuung, Pflege und Begleitung von Patientinnen und Patienten – die konkreten Aufgaben variieren jedoch deutlich nach Setting, Fachgebiet und Karrierestufe. Im Akutspital prägen Visiten, Pflegeplanung, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Behandlungspflege und Aufnahme- sowie Entlassungsmanagement den Alltag. In der Langzeitpflege stehen kontinuierliche Betreuung, Aktivierung und die Begleitung mehrfach erkrankter und älterer Menschen im Vordergrund. Die Spitex verantwortet die Pflege in der häuslichen Umgebung, in der Psychiatrie prägt die therapeutische Beziehungsarbeit den Alltag, in der Rehabilitation die Wiedererlangung von Autonomie und Mobilität. Spezialisierte Job Pflegeberufe entstehen in Intensivstationen, Notfallaufnahmen, Operationssälen, Dialyseabteilungen, Onkologie sowie in der Palliative Care. Unsere Pflege Jobs decken das gesamte Spektrum ab – vom direkten Patientenkontakt über fachliche Spezialisierungen bis zu Führungsaufgaben in Pflege- und Bereichsleitungen.
Für Stellen Pflege in der Schweiz gelten klar geregelte Ausbildungs- und Anerkennungswege. In der Schweiz erworbene Abschlüsse umfassen vor allem die Fachfrau und den Fachmann Gesundheit (FaGe) auf Sekundarstufe II, das Diplom Pflegefachfrau / Pflegefachmann HF an einer Höheren Fachschule, den Bachelor of Science in Pflege (BSc Pflege) an einer Fachhochschule sowie Nachdiplomstudien (NDS HF) für Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege. Bei im Ausland erworbenen Diplomen erfolgt die Anerkennung in der Regel über das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), das Diplome aus der EU/EFTA in Übereinstimmung mit den bilateralen Abkommen anerkennt und Bewerbende aus Drittstaaten über ein Gleichwertigkeitsverfahren mit allfälligen Ausgleichsmassnahmen führt. Rechtliche Grundlage bildet das Gesundheitsberufegesetz (GesBG). Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B2 in einer Schweizer Amtssprache sind für die SRK-Anerkennung Voraussetzung; viele Arbeitgeber erwarten in der Praxis B2 bis C1, insbesondere im direkten Patientenkontakt. Unsere Personalvermittlung Pflege begleitet ausländische Bewerbende durch den gesamten Prozess – von der SRK-Anerkennung über die Aufenthaltsbewilligung bis zur Stellenwahl und Relocation in die Schweiz.
Pflegeberufe in der Schweiz gehören zu den am besten vergüteten Pflegestellen Europas und sind in den meisten Kantonen durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder kantonale Regelungen abgesichert. Als grobe Orientierung bewegen sich die Bruttojahreslöhne (inklusive 13. Monatslohn, je nach Kanton, Trägerschaft und Berufserfahrung): Pflegehelferinnen und Pflegehelfer rund CHF 55'000 bis 70'000; Fachpersonen Gesundheit (FaGe) rund CHF 60'000 bis 78'000; Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner HF/FH rund CHF 75'000 bis 100'000; Expertinnen und Experten Intensiv-, Notfall- oder Anästhesiepflege rund CHF 85'000 bis 115'000; Stationsleitungen und Pflegedienstleitungen rund CHF 100'000 bis 145'000. Höhere Werte sind in Universitätsspitälern, in den Kantonen Zürich, Zug, Basel-Stadt und Genf sowie in Funktionen mit hohem Nacht- und Wochenenddienstanteil üblich. Zu den typischen Zusatzleistungen gehören geregelte Arbeitszeiten gemäss Arbeitsgesetz, grosszügige Pensionskassenleistungen, attraktive Nacht-, Sonntags- und Pikettzulagen, Weiterbildungsbudgets sowie in einzelnen Regionen Wohn- und Mobilitätszulagen. Offene Stellen Pflege finden sich in praktisch allen Schweizer Kantonen; über unsere Stellenangebote Pflege und die persönliche Betreuung durch SEIRO sichern Sie sich Positionen mit transparenter Konditionen-Prüfung und Verhandlungsbegleitung.
In der Regel liegt das Lohnniveau bei Fachpersonen mit höherer Fachausbildung im Schweizer Gesundheitswesen – je nach Beruf, Berufserfahrung, Region und Trägerschaft – zwischen rund CHF 85'000 und CHF 120'000 brutto pro Jahr (inklusive 13. Monatslohn). Höhere Werte sind in Universitätsspitälern, in den Kantonen Zürich, Zug, Basel-Stadt und Genf sowie in spezialisierten Funktionen wie Intensiv-, Notfall- oder Anästhesiepflege üblich. Hinzu kommen Nacht-, Sonntags-, Wochenend- und Pikettzulagen, die je nach Einsatzplan einen relevanten zusätzlichen Lohnbestandteil ausmachen können. Massgeblich sind in den meisten Schweizer Kantonen die Gesamtarbeitsverträge (GAV) sowie die Lohnempfehlungen des SBK; SEIRO erstellt Ihnen auf Wunsch einen individuellen Lohnbenchmark für Ihre Funktion und Wunschregion.
Nachtdienste im Schweizer Gesundheitswesen dauern in der Regel zwischen 9 und 12 Stunden und werden je nach Institution und Setting unterschiedlich häufig eingeplant. Üblich sind zwischen drei und acht Nachtdiensten pro Monat, abhängig von Pensum, Dienstplanmodell und Personalsituation. Gemäss Arbeitsgesetz und Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) darf die tägliche Arbeitszeit inklusive Nachtarbeit grundsätzlich zwölf Stunden nicht überschreiten; bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit besteht zudem Anspruch auf eine Zeitgutschrift von zehn Prozent. Nacht-, Sonntags- und Pikettzulagen werden über die einrichtungsspezifischen Gesamtarbeitsverträge oder kantonalen Regelungen abgegolten.
Schweizer Arbeitgeber im Gesundheitswesen bieten heute in der Regel Pensen zwischen 20 % und 100 % an, wobei Teilzeitmodelle in der Pflege weit verbreitet und auch in Führungsfunktionen etabliert sind. Viele Spitäler, Kliniken und Pflegeeinrichtungen ermöglichen Wunschfrei, fixe Arbeitstage, Job-Sharing oder eine längerfristige Dienstplanung über vier bis acht Wochen im Voraus. Kurzfristige Dienständerungen kommen je nach Institution und Personalsituation jedoch weiterhin vor – insbesondere in Spitälern mit hoher Auslastung oder akutem Personalmangel. Die konkrete Flexibilität unterscheidet sich erheblich zwischen Trägerschaften und Häusern; SEIRO kennt die gelebten Arbeitsmodelle vieler Schweizer Arbeitgeber und vermittelt gezielt in ein Umfeld, das zu Ihren beruflichen und privaten Bedürfnissen passt.
Eine vollständige Bewerbung für eine Schweizer Pflegestelle umfasst in der Regel folgende Unterlagen: lückenloser Lebenslauf mit Foto, Motivationsschreiben, sämtliche Diplome und Ausbildungsbestätigungen, vollständige Arbeitszeugnisse aus bisherigen Anstellungen sowie Nachweise über Weiterbildungen. Empfehlenswert sind zudem eine Kopie des Personalausweises, ein aktueller Strafregisterauszug sowie – sofern gefordert – ein Sprachzertifikat. Schweizer Arbeitgeber erwarten ein klar strukturiertes und vollständiges Dossier; oberflächliche oder lückenhafte Unterlagen führen häufig zur Absage, unabhängig von der fachlichen Qualifikation.
Diskretion hat bei SEIRO höchste Priorität. Ihre Bewerbung und sämtliche Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Es erfolgt keinerlei Kontaktaufnahme mit Ihrer aktuellen Arbeitgeberin, Ihrem aktuellen Arbeitgeber oder Ihrem beruflichen Umfeld ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Auch die Terminvereinbarung erfolgt flexibel und diskret. Erstgespräche können auf Wunsch ausserhalb regulärer Arbeitszeiten stattfinden - beispielsweise am Abend oder am Wochenende. So haben Sie die Möglichkeit, sich in Ruhe über neue Perspektiven zu informieren.
Die Dienstleistungen von SEIRO sind für Bewerbende vollständig kostenfrei. Dies umfasst das Erstgespräch, den Lohnbenchmark, die Vertragsanalyse, die Verhandlungsbegleitung sowie die gesamte Vermittlung bis zur Anstellung. Es entstehen für Sie weder Gebühren noch Vorauszahlungen oder Erfolgsprovisionen.
Vergütet werden wir ausschliesslich durch den Arbeitgeber und ausschliesslich im Erfolgsfall. Über diesen Weg erhalten Sie zudem Zugang zu Positionen, die häufig nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Ja, für viele Berufe im Gesundheitswesen ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms in der Schweiz zwingend erforderlich. Ob eine Anerkennung notwendig ist, hängt davon ab, ob es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Dazu gehören insbesondere Pflegefachpersonen sowie weitere Gesundheitsberufe wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Radiologiefachpersonen.
Die Anerkennung erfolgt je nach Beruf durch die zuständige Stelle – in vielen Fällen durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) für Gesundheitsberufe gemäss Gesundheitsberufegesetz (GesBG). Nicht alle Berufe werden jedoch über das SRK anerkannt; je nach Beruf kann eine andere zuständige Stelle massgebend sein. Geprüft wird dabei, ob Ihre Ausbildung mit dem entsprechenden schweizerischen Abschluss gleichwertig ist; die rechtliche Grundlage bilden die jeweiligen Bundesgesetze (z. B. GesBG) sowie – bei Diplomen aus EU/EFTA-Staaten – die bilateralen Abkommen.
👉 Weitere Informationen sowie die Antragstellung zur Anerkennung über das SRK finden Sie hier:
👉 Bundesübersicht Anerkennung Diplome (SBFI)
Ohne entsprechende Anerkennung ist eine Tätigkeit in einem reglementierten Beruf in der Regel nicht oder nur eingeschränkt möglich. In nicht reglementierten Berufen hingegen kann eine Anstellung auch ohne formelle Anerkennung erfolgen, wobei Arbeitgeber dennoch häufig eine Vergleichbarkeit der Ausbildung erwarten.
SEIRO unterstützt Sie dabei, frühzeitig zu klären, ob für Ihren Beruf eine Anerkennung erforderlich ist und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Ein positiver Pre-Check des SRK ist ein wichtiges Signal, ersetzt jedoch die formelle Anerkennung nicht. Der Pre-Check gibt Auskunft darüber, ob Ihre Ausbildung grundsätzlich anerkennungsfähig ist und welche Unterlagen für den eigentlichen Antrag eingereicht werden müssen. Sie können sich auf dieser Grundlage bei Schweizer Arbeitgebern vorstellen und Gespräche führen; viele Spitäler und Pflegeeinrichtungen sind offen für Bewerbungen mit positivem Pre-Check, sofern das vollständige Anerkennungsverfahren parallel läuft. Für die Aufnahme der Tätigkeit als diplomierte Pflegefachperson ist jedoch das endgültige Anerkennungsschreiben des SRK massgebend.
Die SRK-Anerkennung eines Pflegediploms kostet je nach Verfahren und Ausbildungsniveau in der Regel mehrere Hundert bis rund tausend Schweizer Franken. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Aufwand des Verfahrens, dem Herkunftsland und ob Ausgleichsmassnahmen wie Anpassungslehrgänge oder Eignungsprüfungen erforderlich sind. Zusätzliche Kosten können für beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und beglaubigte Kopien der Ausbildungsunterlagen entstehen. Die aktuell gültigen Gebühren werden direkt durch das SRK festgelegt und sollten vor Antragstellung auf der offiziellen SRK-Website verifiziert werden.
Die Bearbeitungsdauer der SRK-Anerkennung beträgt je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Herkunftsland in der Regel mehrere Monate. Bei Diplomen aus dem EU- und EFTA-Raum verläuft das Verfahren häufig zügiger als bei Drittstaatendiplomen, da bilaterale Abkommen die Gleichwertigkeitsprüfung erleichtern. Verzögerungen entstehen typischerweise durch fehlende Beglaubigungen, unvollständige Ausbildungsdokumentationen oder erforderliche Ausgleichsmassnahmen. Wir empfehlen, den Antrag mindestens drei bis sechs Monate vor dem geplanten Stellenantritt einzureichen, damit ein nahtloser Berufseinstieg in der Schweiz möglich ist (in komplexeren Fällen, insbesondere bei Drittstaatendiplomen, kann die Dauer deutlich länger sein).
Die vollständige und aktuelle Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der offiziellen Website des Schweizerischen Roten Kreuzes unter dem Bereich Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse. Typischerweise verlangt das SRK einen lückenlosen Lebenslauf, das Diplom, die vollständigen Ausbildungsunterlagen mit Stundennachweis, Arbeitszeugnisse, einen Sprachnachweis sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises – jeweils in beglaubigter Form und gegebenenfalls amtlich übersetzt. SEIRO unterstützt Sie kostenfrei bei der Vorprüfung Ihrer Unterlagen, damit der Antrag vollständig und ohne Rückfragen eingereicht werden kann.
Ja, eine Tätigkeit in der Schweizer Pflege ist auch mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates möglich, jedoch unter strengeren ausländerrechtlichen Voraussetzungen. Die SRK-Diplomanerkennung selbst ist staatsbürgerschaftsunabhängig und steht grundsätzlich allen Bewerbenden offen. Massgeblich für die Beschäftigung ist zusätzlich das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG): Für Drittstaatsangehörige gelten Kontingente, der Nachweis besonderer Qualifikationen sowie der Vorrang inländischer und EU/EFTA-Arbeitskräfte. Erfolgreiche Bewerbungen aus Drittstaaten erfolgen daher häufig in spezialisierten Bereichen wie Intensiv-, Notfall- oder Anästhesiepflege, in denen ein nachweislicher Fachkräftemangel besteht (entscheidend ist stets die konkrete arbeitsmarktliche Situation sowie die Zustimmung der kantonalen Behörden).
Fachpersonen im Gesundheitswesen benötigen in der Schweiz fundierte Kenntnisse in der Amtssprache des jeweiligen Arbeitskantons – Deutsch, Französisch oder Italienisch. Für die Anerkennung ausländischer Diplome wird in vielen Fällen ein Sprachnachweis auf Niveau B2 gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen verlangt; viele Schweizer Arbeitgeber erwarten in der Praxis B2 bis C1, insbesondere für den direkten Patientenkontakt, die Dokumentation sowie die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team. Massgebend ist die Sprachregion: Deutsch in der Deutschschweiz, Französisch in der Romandie, Italienisch im Tessin. Ein offizielles Sprachzertifikat (z. B. Goethe, telc, ÖSD, DELF/DALF, CELI) muss in der Regel vor Stellenantritt vorliegen (kantonale oder arbeitgeberspezifische Anforderungen können darüber hinausgehen).
Die übliche Wochenarbeitszeit für Pflegefachpersonen in der Schweiz liegt je nach Arbeitgeber und Gesamtarbeitsvertrag zwischen 40 und 42 Stunden bei einer Vollzeitanstellung. Die zulässige Höchstarbeitszeit wird durch das Arbeitsgesetz sowie kantonale und einrichtungsspezifische Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt. Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Pikettarbeit ist je nach Setting üblich und wird durch Zulagen, Zeitgutschriften oder Kompensationstage abgegolten. Teilzeitarbeit ist in der Schweizer Pflege weit verbreitet und in nahezu allen Funktionen möglich – Beschäftigungsgrade zwischen 60 % und 80 % gehören zu den häufigsten Modellen.
Die Schweizer Pflege bietet im internationalen Vergleich überdurchschnittliche Löhne, geregelte Arbeitszeiten und ein stabiles, gesetzlich abgesichertes Arbeitsumfeld. Bruttojahreslöhne (inklusive 13. Monatslohn) für diplomierte Pflegefachpersonen HF/FH bewegen sich typischerweise zwischen CHF 75'000 und 100'000, für Expertinnen und Experten in Intensiv-, Notfall- oder Anästhesiepflege zwischen CHF 85'000 und 115'000. Hinzu kommen grosszügige Pensionskassenleistungen, attraktive Schicht- und Pikettzulagen, klare Weiterbildungsstrukturen sowie ein hohes Mass an fachlicher Eigenverantwortung. Die seit 2024 schrittweise umgesetzte Pflegeinitiative bringt zusätzliche Verbesserungen in Ausbildungsfinanzierung, Pflegekompetenzen und Abrechnungsmöglichkeiten.
Ja, eine Bewerbung ist auch während des laufenden SRK-Anerkennungsverfahrens grundsätzlich möglich. Viele Schweizer Spitäler, Kliniken und Pflegeeinrichtungen akzeptieren Bewerbungen mit positivem Pre-Check oder eingereichtem Anerkennungsantrag und führen Gespräche, sofern die Anerkennung bis zum geplanten Stellenantritt vorliegt. In einzelnen Fällen ist eine vorgängige Anstellung in einer Funktion unterhalb der diplomierten Stufe – etwa als Pflegeassistenz – möglich, bis das Anerkennungsschreiben eintrifft. SEIRO begleitet Sie strategisch durch beide Phasen und stellt den Kontakt zu Arbeitgebern her, die mit laufenden Anerkennungsverfahren routiniert umgehen.
Ja, Bewerbungen aus Deutschland und Österreich auf Schweizer Pflegestellen sind ausdrücklich willkommen und gut etabliert. Dank der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EU/EFTA-Staaten verläuft die SRK-Anerkennung für deutsche und österreichische Pflegediplome in der Regel zügig, und die Aufenthalts- und Erwerbsbewilligung wird unkompliziert erteilt. Viele Schweizer Arbeitgeber sind mit den Ausbildungssystemen beider Länder vertraut und gestalten Erstgespräche, Probetage und Vertragsabschlüsse remote-freundlich. SEIRO unterstützt Sie kostenfrei bei der gesamten Relocation – von der Anerkennung über die Bewilligungen bis zur ersten Unterkunft durch unsere Mietabteilung.