Pflege Jobs in der Schweiz

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Karriere als Pflegefachfrau / Pflegefachmann in der Schweiz

Die Schweiz zählt zu den attraktivsten Arbeitsmärkten Europas für Pflegefachpersonen. Hohe Versorgungsqualität, ein strukturell wachsender Fachkräftebedarf und je nach Arbeitgeber, Kanton und anwendbarem Gesamtarbeitsvertrag oder Personalrecht geregelte Arbeitsbedingungen sorgen für eine anhaltend hohe Nachfrage nach Pflege Jobs in der Schweiz - im Akutspital, in Privatkliniken, in der Rehabilitation, in psychiatrischen Einrichtungen, in Pflegeheimen, in der Spitex ebenso wie in spezialisierten Funktionen der Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege.

Karrierepfade sind in der Schweizer Pflege klar strukturiert: von der Pflegehelferin SRK / Pflegehelfer SRK über die Fachfrau Gesundheit / Fachmann Gesundheit (FaGe), die diplomierte Pflegefachfrau und den Pflegefachmann HF oder FH bis zu Expertinnen und Experten mit Nachdiplomstudium, Stations-, Bereichs- und Pflegedienstleitung. Unsere Stellenangebote Pflege richten sich an Berufseinsteigende ebenso wie an erfahrene Fachpersonen. Mit unserer spezialisierten Personalvermittlung Pflege finden Sie passende Stellen Pflege in der ganzen Schweiz - diskret, persönlich und für Bewerbende kostenfrei.

Der Fachkräftebedarf ist mit offiziellen Prognosen des Bundes belegbar; das BAG erwartet bis 2029 einen zusätzlichen Bedarf, unter anderem von rund 43'400 diplomierten Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe.

Aufgaben und Tätigkeiten im Pflege Job

Pflegefachpersonen übernehmen in der Schweiz die fachlich verantwortete Betreuung, Pflege und Begleitung von Patientinnen und Patienten - die konkreten Aufgaben variieren jedoch deutlich nach Setting, Fachgebiet und Karrierestufe. Im Akutspital prägen Visiten, Pflegeplanung, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Behandlungspflege und Aufnahme- sowie Entlassungsmanagement den Alltag. In der Langzeitpflege stehen kontinuierliche Betreuung, Aktivierung und die Begleitung mehrfach erkrankter und älterer Menschen im Vordergrund. Die Spitex verantwortet die Pflege in der häuslichen Umgebung, in der Psychiatrie prägt die therapeutische Beziehungsarbeit den Alltag, in der Rehabilitation die Wiedererlangung von Autonomie und Mobilität. Spezialisierte Job Pflegeberufe entstehen in Intensivstationen, Notfallaufnahmen, Operationssälen, Dialyseabteilungen, Onkologie sowie in der Palliative Care. Unsere Pflege Jobs decken das gesamte Spektrum ab - vom direkten Patientenkontakt über fachliche Spezialisierungen bis zu Führungsaufgaben in Pflege- und Bereichsleitungen.

Voraussetzungen und Qualifikationen in der Pflege

Für Stellen Pflege in der Schweiz gelten je nach Funktion unterschiedliche Ausbildungswege und bei ausländischen Abschlüssen unterschiedliche Anerkennungswege. In der Schweiz erworbene Abschlüsse umfassen vor allem die Fachfrau und den Fachmann Gesundheit (FaGe) auf Sekundarstufe II, das Diplom Pflegefachfrau / Pflegefachmann HF an einer Höheren Fachschule, den Bachelor of Science in Pflege (BSc Pflege) an einer Fachhochschule sowie Nachdiplomstudien (NDS HF) für Intensiv-, Notfall- und Anästhesiepflege. Bei im Ausland erworbenen Diplomen ist zuerst zu prüfen, ob für den angestrebten Beruf eine Anerkennung erforderlich ist und welche Stelle zuständig ist. Für zahlreiche Gesundheitsberufe ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) im Auftrag des Bundes zuständig. Bei Abschlüssen aus EU-/EFTA-Staaten richtet sich das Verfahren nach den anwendbaren internationalen Vereinbarungen und den Voraussetzungen des Einzelfalls. Bei Abschlüssen aus Drittstaaten prüft das SRK die Gleichwertigkeit; je nach Ergebnis können Ausgleichsmassnahmen erforderlich sein. Rechtliche Grundlagen bilden je nach Abschluss insbesondere das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) und das Berufsbildungsrecht. Sprachkenntnisse auf mindestens Niveau B2 in Deutsch, Französisch oder Italienisch sind im SRK-Anerkennungsverfahren nachzuweisen. Für einzelne Pflege Jobs können Arbeitgeber weitergehende Sprachkenntnisse verlangen, insbesondere bei direktem Patientenkontakt. Unsere Personalvermittlung Pflege unterstützt Sie bei der Einordnung Ihrer Unterlagen und bei der Suche nach passenden offenen Stellen Pflege. Entdecken Sie unsere Stellenangebote Pflege und finden Sie Ihren passenden Job Pflegeberufe Schweiz.

Gehalt und Benefits in der Pflege

Pflegeberufe in der Schweiz gehören zu den vergleichsweise gut vergüteten Berufen im Gesundheitswesen. Die Anstellungsbedingungen richten sich je nach Arbeitgeber, Kanton und Arbeitsverhältnis nach einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV), einem Personalreglement, kantonalem Personalrecht oder dem individuellen Arbeitsvertrag. Als schweizweite Orientierung weist das Bundesamt für Gesundheit für 2020 bei einer Vollzeitstelle einen Medianlohn von rund CHF 7’325 brutto pro Monat für diplomierte und spezialisierte Pflegefachpersonen aus. Für Personal mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II, beispielsweise FaGe, lag der Median bei rund CHF 5’543 brutto pro Monat. Die tatsächliche Vergütung hängt insbesondere von Funktion, Ausbildung, Berufserfahrung, Arbeitgeber, Kanton, Pensum sowie Nacht-, Wochenend- und Pikettdiensten ab. Höhere Löhne können insbesondere bei spezialisierten Funktionen, Führungsaufgaben oder einem höheren Anteil an Nacht-, Wochenend- und Pikettdiensten vorkommen. Orientierung zu marktüblichen Löhnen bietet zusätzlich der offizielle Schweizer Lohnrechner Salarium. Zu den möglichen Zusatzleistungen gehören je nach Arbeitgeber Pensionskassenleistungen, Nacht-, Sonntags- und Pikettzulagen, Weiterbildungsbudgets sowie vereinzelt Wohn- und Mobilitätszulagen. Arbeits- und Ruhezeiten richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Regelungen, insbesondere nach dem Arbeitsgesetz und den Verordnungen. Offene Stellen Pflege finden sich in praktisch allen Schweizer Kantonen. Über unsere Stellenangebote Pflege und die persönliche Betreuung durch SEIRO unterstützen wir Sie bei der transparenten Prüfung von Anstellungsbedingungen und bei Vertragsverhandlungen.

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Fragen und Antworten für Pflegende in der Schweiz

Wie sieht das Lohnniveau für diese Positionen ungefähr aus?

Je nach Beruf, Erfahrung und Region bewegen sich die Löhne für Fachpersonen mit höherer Fachausbildung im Schweizer Gesundheitswesen aus unserer Erfahrung häufig zwischen rund CHF 85'000 und CHF 120'000 brutto pro Jahr inklusive 13. Monatslohn. Höhere Werte sind in Universitätsspitälern, in den Kantonen Zürich, Zug, Basel-Stadt und Genf sowie in spezialisierten Funktionen wie Intensiv-, Notfall- oder Anästhesiepflege üblich. Hinzu kommen Nacht-, Sonntags-, Wochenend- und Pikettzulagen, die je nach Einsatzplan und anwendbaren gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen einen relevanten zusätzlichen Lohnbestandteil ausmachen können.

Massgeblich sind je nach Arbeitgeber und Kanton die Gesamtarbeitsverträge (GAV), kantonale Personalreglemente oder der individuelle Arbeitsvertrag. Der SBK bietet seinen Mitgliedern unter anderem Beratung zu Berufs- und Arbeitsfragen an. SEIRO erstellt Ihnen gerne auf Wunsch einen individuellen Lohnbenchmark für Ihre Funktion und Wunschregion.

Wie lange dauern Nachtdienste normalerweise und wie häufig fallen sie pro Monat an?

Nachtdienste im Schweizer Gesundheitswesen dauern je nach Arbeitgeber und Einsatzmodell in der Praxis häufig zwischen 9 und 12 Stunden. Üblich sind aus unserer Erfahrung zwischen drei und acht Nachtdiensten pro Monat. Gemäss Arbeitsgesetz Schweiz und Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) darf die effektive tägliche Arbeitszeit bei Nachtarbeit grundsätzlich neun Stunden innerhalb eines Zeitraums von zehn Stunden nicht überschreiten.

Für Krankenanstalten und Kliniken gelten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen: Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden innerhalb eines Zeitraums von zwölf Stunden verlängert werden, sofern eine Ruhegelegenheit zur Verfügung steht und anschliessend eine tägliche Ruhezeit von mindestens zwölf Stunden gewährt wird. In einem weiteren Sonderfall können acht Arbeitsstunden innerhalb von zwölf Stunden zulässig sein; dabei gilt der gesamte Zeitraum als Arbeitszeit.seco.admin+1

Bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Nachtarbeit besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Zeitgutschrift von zehn Prozent in Form zusätzlicher Freizeit. Als regelmässig wiederkehrend gilt Nachtarbeit grundsätzlich ab 25 oder mehr Nachteinsätzen pro Kalenderjahr; ist dies bereits vorgesehen, ist die Zeitgutschrift ab dem ersten Nachteinsatz geschuldet.seco.admin+1

Nacht-, Sonntags- und Pikettzulagen werden je nach anwendbarem Gesamtarbeitsvertrag, Personalreglement oder Arbeitsvertrag abgegolten. Zusätzlich können kantonale Vorschriften, Gesamtarbeitsverträge (GAV) sowie betriebliche Regelungen zur Anwendung kommen. Ruhezeiten, Kompensationen und Zuschläge können je nach Arbeitgeber, Funktion und Einsatzmodell unterschiedlich geregelt sein.

Wie flexibel ist der Arbeitgeber bei Pensum, Dienstplanung oder privaten Bedürfnissen?

Schweizer Arbeitgeber im Gesundheitswesen bieten je nach Funktion, Betrieb und Personalbedarf unterschiedliche Beschäftigungsgrade an; Teilzeitpensen sind in vielen Spitälern, Kliniken und Pflegeeinrichtungen möglich. Ob ein konkretes Pensum – beispielsweise 20%, 60% oder 80% – verfügbar ist, hängt von der ausgeschriebenen Stelle und der Einsatzplanung ab.

Viele Arbeitgeber berücksichtigen im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten Wünsche zu freien Tagen, Arbeitstagen oder zur Dienstplanung. Teilweise bestehen Modelle mit festen Arbeitszeiten oder Arbeitstagen; andere Positionen setzen eine höhere Flexibilität für Schicht-, Nacht- oder Wochenenddienste voraus. Die konkrete Regelung ergibt sich insbesondere aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder dem Personalreglement.

Verbindliche Dienstpläne und ausreichend frühe Planbarkeit sind in der Pflege ein zentrales Thema. Je nach Arbeitgeber oder GAV können Dienstpläne beispielsweise mehrere Wochen vor Beginn der Dienstplanperiode bekannt gegeben werden. Das BAG nennt für die geplante gesetzliche Neuregelung eine Ankündigung von Dienstplänen mindestens vier Wochen im Voraus; in einzelnen bestehenden GAV gelten bereits längere Fristen.bag.admin+2

SEIRO kennt die Arbeitsmodelle vieler Schweizer Arbeitgeber und unterstützt Sie dabei, eine Position zu finden, die möglichst gut zu Ihren beruflichen und privaten Bedürfnissen passt.

Was für Unterlagen muss ich für eine Bewerbung bereithalten?

Eine vollständige Bewerbung für eine Schweizer Pflegestelle umfasst in der Regel einen lückenlosen Lebenslauf, je nach Bewerbung ein Foto, ein Motivationsschreiben, relevante Diplome und Ausbildungsbestätigungen, Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über Weiterbildungen.

Für den weiteren Bewerbungs- und Anstellungsprozess kann eine Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich sein. Ein aktueller Strafregisterauszug sowie – sofern gefordert – ein Sprachzertifikat können je nach Funktion, Arbeitgeber oder Anerkennungsverfahren zusätzlich verlangt werden.

Bei ausländischen Diplomen können für die Anerkennung weitere Unterlagen erforderlich sein, etwa Ausbildungsnachweise, eine Bestätigung der Berufsausübungsberechtigung sowie gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen. Das SRK startet das Anerkennungsverfahren erst, wenn ein vollständiges Gesuch mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt.

Schweizer Arbeitgeber erwarten ein klar strukturiertes und vollständiges Dossier. Lückenhafte oder schwer nachvollziehbare Unterlagen können den Bewerbungsprozess verzögern oder die Beurteilung der fachlichen Qualifikation erschweren.

Wie diskret läuft eine Stellensuche über SEIRO ab?

Diskretion hat bei SEIRO höchste Priorität. Ihre Bewerbung und sämtliche Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Es erfolgt keinerlei Kontaktaufnahme mit Ihrer aktuellen Arbeitgeberin, Ihrem aktuellen Arbeitgeber oder Ihrem beruflichen Umfeld ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.

Auch die Terminvereinbarung erfolgt flexibel und diskret. Erstgespräche können auf Wunsch ausserhalb regulärer Arbeitszeiten stattfinden - beispielsweise am Abend oder am Wochenende. So haben Sie die Möglichkeit, sich in Ruhe über neue Perspektiven zu informieren. Grundlage dafür bilden unter anderem die schweizerischen Datenschutzbestimmungen (DSG) sowie professionelle Recruiting- und Vertraulichkeitsstandards im Personalwesen.

Was kostet mich die Vermittlung über SEIRO?

Die Dienstleistungen von SEIRO sind für Bewerbende vollständig kostenfrei. Dies umfasst das Erstgespräch, den Lohnbenchmark, die Vertragsanalyse, die Verhandlungsbegleitung sowie die gesamte Vermittlung bis zur Anstellung. Es entstehen für Sie weder Gebühren noch Vorauszahlungen oder Erfolgsprovisionen.

Vergütet werden wir ausschliesslich durch den Arbeitgeber und ausschliesslich im Erfolgsfall. Über diesen Weg erhalten Sie zudem Zugang zu Positionen, die teilweise nicht öffentlich ausgeschrieben werden.

Fragen und Antworten für Pflegende aus dem Ausland

Muss ich meine Diplome in der Schweiz generell anerkennen lassen?

Ja, für viele Berufe im Gesundheitswesen ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms in der Schweiz zwingend erforderlich. Ob eine Anerkennung notwendig ist, hängt davon ab, ob es sich um einen reglementierten Beruf handelt. Dazu gehören insbesondere Pflegefachpersonen sowie weitere Gesundheitsberufe wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Radiologiefachpersonen.

Die Anerkennung erfolgt je nach Beruf durch die zuständige Stelle - in vielen Fällen durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) für zahlreiche nicht-universitäre Gesundheitsberufe. Nicht alle Berufe werden jedoch über das SRK anerkannt; je nach Beruf kann eine andere zuständige Stelle massgebend sein. Geprüft wird dabei, ob Ihre Ausbildung mit dem entsprechenden schweizerischen Abschluss gleichwertig ist; die rechtliche Grundlage bilden die jeweiligen Bundesgesetze und Verordnungen sowie – bei Diplomen aus EU/EFTA-Staaten – die bilateralen Abkommen. Die Anforderungen und Verfahren können sich je nach Gesetzeslage, Beruf oder zuständiger Behörde ändern. Verbindliche Auskünfte und abschliessende Entscheidungen über eine Anerkennung erfolgen ausschliesslich durch die jeweils zuständigen offiziellen Anerkennungsstellen.

👉 Weitere Informationen sowie die Antragstellung zur Anerkennung über das SRK finden Sie hier:
👉 Bundesübersicht Anerkennung Diplome (SBFI)

Ohne entsprechende Anerkennung ist eine Tätigkeit in einem reglementierten Beruf in der Regel nicht oder nur eingeschränkt möglich. In nicht reglementierten Berufen hingegen kann eine Anstellung auch ohne formelle Anerkennung erfolgen, wobei Arbeitgeber dennoch häufig eine Vergleichbarkeit der Ausbildung erwarten.

SEIRO unterstützt Sie dabei, frühzeitig zu klären, ob für Ihren Beruf eine Anerkennung erforderlich ist und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.

Reicht ein positiver Pre-Check, um sich in der Schweiz zu bewerben?

Ein positiver Pre-Check des SRK ist ein wichtiges Signal, ersetzt jedoch die formelle Anerkennung nicht. Der Pre-Check gibt Auskunft darüber, ob Ihre Ausbildung grundsätzlich anerkennungsfähig ist und welche Unterlagen für den eigentlichen Antrag eingereicht werden müssen.

Sie können sich auf dieser Grundlage bei Schweizer Arbeitgebern vorstellen und Gespräche führen; viele Spitäler und Pflegeeinrichtungen sind offen für Bewerbungen mit positivem Pre-Check, sofern das vollständige Anerkennungsverfahren parallel läuft. Ein positiver Pre-Check stellt jedoch noch keine Anerkennung dar und begründet keinen Anspruch auf eine Anstellung oder die Tätigkeit in einem reglementierten Beruf.

Für die Aufnahme der Tätigkeit als diplomierte Pflegefachperson ist je nach Funktion und kantonalen Vorgaben das endgültige Anerkennungsschreiben des SRK massgebend.

Was kostet die SRK-Anerkennung ungefähr?

Die SRK-Anerkennung eines Pflegediploms kostet je nach Verfahren und Ausbildungsniveau in der Regel mehrere Hundert bis rund tausend Schweizer Franken. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Aufwand des Verfahrens, dem Herkunftsland und ob Ausgleichsmassnahmen wie Anpassungslehrgänge oder Eignungsprüfungen erforderlich sind. Zusätzliche Kosten können für beglaubigte Übersetzungen, Apostillen und beglaubigte Kopien der Ausbildungsunterlagen entstehen. Die aktuell gültigen Gebühren werden direkt durch das SRK festgelegt und sollten vor Antragstellung auf der offiziellen SRK-Website verifiziert werden.

👉 Die aktuelle Gebührenübersicht finden Sie direkt beim SRK.

Wie lange dauert es, bis die SRK-Anerkennung da ist?

Die Bearbeitungsdauer der SRK-Anerkennung beträgt je nach Vollständigkeit der Unterlagen und Herkunftsland in der Regel mehrere Monate. Der PreCheck dauert bei vollständigen Unterlagen maximal vier Wochen. Nach Eingang eines vollständigen und bezahlten Anerkennungsgesuchs liegt der erste Entscheid des SRK spätestens nach vier Monaten vor.

Bei Diplomen aus dem EU- und EFTA-Raum verläuft das Verfahren je nach Abschluss und Einzelfall häufig zügiger als bei Drittstaatendiplomen, da die bilateralen Abkommen die Gleichwertigkeitsprüfung erleichtern. Verzögerungen entstehen typischerweise durch fehlende Beglaubigungen, unvollständige Ausbildungsdokumentationen oder erforderliche Ausgleichsmassnahmen. Sind Ausgleichsmassnahmen notwendig, verlängert sich das Verfahren entsprechend.

Wir empfehlen, den Antrag mindestens drei bis sechs Monate vor dem geplanten Stellenantritt einzureichen, damit ein nahtloser Berufseinstieg in der Schweiz möglich ist. In komplexeren Fällen, insbesondere bei Drittstaatendiplomen, kann die Dauer deutlich länger sein.

Wo kann ich nachschauen, welche Unterlagen für die SRK-Anerkennung nötig sind?

Die vollständige und aktuelle Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der offiziellen Website des Schweizerischen Roten Kreuzes unter dem Bereich Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, teilt das SRK nach dem PreCheck mit dem Anerkennungsgesuch mit.

Typischerweise verlangt das SRK einen lückenlosen Lebenslauf, das Diplom, die vollständigen Ausbildungsunterlagen mit Stundennachweis, Arbeitszeugnisse, einen Sprachnachweis sowie eine Kopie eines amtlichen Ausweises und eine aktuelle Bescheinigung, dass Sie Ihren Beruf im Land der letzten Berufstätigkeit uneingeschränkt ausüben dürfen. Beglaubigungen und amtliche Übersetzungen können je nach Herkunftsland, Sprache der Unterlagen und Vorgaben des SRK erforderlich sein.

SEIRO unterstützt Sie kostenfrei bei der Vorprüfung Ihrer Unterlagen, damit der Antrag möglichst vollständig und ohne Rückfragen eingereicht werden kann.

Wenn ich die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-/EFTA-Staates habe, kann ich dann trotzdem in der Schweiz als Pflegefachfrau arbeiten?

Ja, eine Tätigkeit in der Schweizer Pflege ist auch mit Staatsangehörigkeit eines Drittstaates möglich, jedoch unter strengeren ausländerrechtlichen Voraussetzungen. Die SRK-Diplomanerkennung richtet sich nach Beruf, Ausbildungsabschluss und Einzelfall; sie ersetzt keine ausländerrechtliche Bewilligung.

Massgeblich für die Beschäftigung ist zusätzlich das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG): Für Drittstaatsangehörige gelten Kontingente, der Nachweis besonderer Qualifikationen sowie der Vorrang inländischer und EU/EFTA-Arbeitskräfte. Erfolgreiche Bewerbungen aus Drittstaaten erfolgen daher häufiger bei Funktionen, für die ein Arbeitgeber den Bedarf und die Anforderungen an die Qualifikation nachvollziehbar darlegen kann. Entscheidend sind stets die konkrete arbeitsmarktliche Situation, die Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers sowie die Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörden.

👉 Staatssekretariat für Migration (SEM)

Ob eine Arbeitsbewilligung oder Anerkennung erteilt wird, hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall, der individuellen Qualifikation, der aktuellen Gesetzeslage sowie der Entscheidung der zuständigen Behörden ab. Verbindliche Entscheide über Aufenthaltsbewilligungen, Arbeitsbewilligungen oder Anerkennungen werden ausschliesslich durch die zuständigen kantonalen Behörden beziehungsweise offiziellen Anerkennungsstellen getroffen.

Welche Sprachkenntnisse brauche ich, um im Gesundheitswesen in der Schweiz zu arbeiten?

Fachpersonen im Gesundheitswesen benötigen in der Schweiz fundierte Kenntnisse in der Amtssprache des jeweiligen Arbeitskantons - Deutsch, Französisch oder Italienisch. Für die Anerkennung ausländischer Diplome wird in vielen Fällen ein Sprachnachweis auf Niveau B2 gemäss Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) verlangt; viele Schweizer Arbeitgeber erwarten in der Praxis B2 bis C1, insbesondere für den direkten Patientenkontakt, die Dokumentation sowie die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team.

Massgebend ist die Sprachregion: Deutsch in der Deutschschweiz, Französisch in der Romandie, Italienisch im Tessin. Ein offizielles Sprachzertifikat (z. B. Goethe, telc, ÖSD, DELF/DALF, CELI) oder ein anderer von der zuständigen Stelle anerkannter Nachweis muss je nach Anerkennungsverfahren, Funktion und Kanton vor Stellenantritt vorliegen. Kantonale oder arbeitgeberspezifische Anforderungen können darüber hinausgehen. Arbeitgeber können zudem je nach Funktion, Fachbereich oder Institution eigene beziehungsweise höhere sprachliche Anforderungen festlegen.

👉 Die aktuellen Anforderungen für die Anerkennung ausländischer Diplome sind direkt beim SRK zu prüfen.

Wie viele Arbeitsstunden sind in der Schweiz als Pflegefachfrau normal?

Die übliche Wochenarbeitszeit für Pflegefachpersonen in der Schweiz liegt je nach Arbeitgeber und Gesamtarbeitsvertrag zwischen 40 und 42 Stunden bei einer Vollzeitanstellung. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit wird durch das Schweizer Arbeitsgesetz sowie je nach Arbeitgeber durch kantonale Personalregelungen, einrichtungsspezifische Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder den Arbeitsvertrag geregelt. Nach Arbeitsgesetz beträgt die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Pflegepersonal grundsätzlich 50 Stunden.

Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Pikettarbeit ist je nach Setting üblich und wird je nach den anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Regelungen durch Zulagen, Zeitgutschriften oder Kompensationstage abgegolten. Teilzeitarbeit ist in der Schweizer Pflege weit verbreitet und in vielen Funktionen möglich - Beschäftigungsgrade zwischen 60% und 80% gehören häufig zu den angebotenen Modellen.

Was sind die Vorteile, wenn ich als Pflegefachperson in der Schweiz arbeite?

Die Schweizer Pflege bietet im internationalen Vergleich attraktive Verdienst- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie ein stabiles rechtliches Arbeitsumfeld. Bruttojahreslöhne (inklusive 13. Monatslohn) für diplomierte Pflegefachpersonen HF/FH bewegen sich aus unserer Erfahrung je nach Funktion, Region und Berufserfahrung typischerweise zwischen CHF 75'000 und 100'000, für Expertinnen und Experten in Intensiv-, Notfall- oder Anästhesiepflege zwischen CHF 85'000 und 115'000.

Hinzu kommen je nach Arbeitgeber und Anstellungsbedingungen Pensionskassenleistungen, Schicht- und Pikettzulagen, Weiterbildungsangebote sowie ein hohes Mass an fachlicher Eigenverantwortung. Die seit 2024 schrittweise Umsetzung Pflegeinitiative (Artikel 117b BV) umfasst bereits Massnahmen zur Ausbildungsförderung und zur direkten Abrechnung bestimmter Pflegeleistungen. Weitere Vorschläge zu Arbeitsbedingungen und beruflicher Entwicklung befinden sich im Gesetzgebungsverfahren. Grundlage dafür bilden unter anderem das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) sowie das Schweizer Arbeitsgesetz.

Kann ich mich auch bewerben, wenn meine SRK-Anerkennung noch läuft?

Ja, eine Bewerbung ist auch während des laufenden SRK-Anerkennungsverfahrens grundsätzlich möglich. Viele Schweizer Spitäler, Kliniken und Pflegeeinrichtungen akzeptieren Bewerbungen mit positivem Pre-Check des SRK oder eingereichtem Anerkennungsantrag und führen Gespräche, sofern die Anerkennung bis zum geplanten Stellenantritt vorliegt.

In einzelnen Fällen ist eine vorgängige Anstellung in einer anderen, dem anerkannten Abschluss und den zulässigen Aufgaben entsprechenden Funktion unterhalb der diplomierten Stufe - etwa als Pflegeassistenz - möglich, bis das Anerkennungsschreiben eintrifft. Ob dies möglich ist, hängt von der konkreten Stelle, den Aufgaben, Ihrer Qualifikation sowie den Vorgaben des Arbeitgebers und gegebenenfalls des Kantons ab.

SEIRO begleitet Sie strategisch durch beide Phasen und stellt den Kontakt zu Arbeitgebern her, die mit laufenden Anerkennungsverfahren routiniert umgehen.

Kann ich mich aus Deutschland oder Österreich auf eine Stelle in der Schweiz bewerben?

Ja, Bewerbungen aus Deutschland und Österreich auf Schweizer Pflegestellen sind ausdrücklich willkommen und gut etabliert. Dank der Personenfreizügigkeit Schweiz EU/EFTA-Staaten gelten für deutsche und österreichische Staatsangehörige erleichterte Voraussetzungen für Zugang und Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

Die SRK-Anerkennung für deutsche und österreichische Pflegediplome verläuft je nach Abschluss, Vollständigkeit der Unterlagen und Einzelfall. Viele Schweizer Arbeitgeber sind mit den Ausbildungssystemen beider Länder vertraut und gestalten Erstgespräche, Probetage und Vertragsabschlüsse remote-freundlich.

SEIRO unterstützt Sie kostenfrei bei der gesamten Relocation - von der Anerkennung über die Aufenthaltsbewilligung Schweiz bis zur ersten Unterkunft durch unsere Mietabteilung. Die Aufenthaltsbewilligung wird nach der Einreise bei der zuständigen Wohngemeinde beantragt; Voraussetzung ist unter anderem eine schriftliche Einstellungserklärung oder ein Arbeitsvertrag.