Jobs für Ärzte in der Schweiz

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Karriere als Ärztin oder Arzt in der Schweiz

Die Schweiz zählt zu den weltweit attraktivsten Arbeitsmärkten für Medizinerinnen und Mediziner. Hohe Versorgungsqualität, international anerkannte Spitzenmedizin und ein strukturell wachsender Fachkräftebedarf führen zu einer hohen Nachfrage nach Arzt Jobs - an Universitätsspitälern, Kantonsspitälern, Privatkliniken, Reha-Zentren, Gruppenpraxen und Hausarztpraxen ebenso wie in Forschung und Lehre. Die Karrierepfade sind klar strukturiert: vom Assistenzarzt über den Oberarzt zum Leitenden Arzt oder zum Chefarzt, ergänzt durch alternative Wege in die Selbständigkeit über Praxisübernahme oder Niederlassung. Unsere Stellenangebote Arzt decken alle Karrierestufen, Fachrichtungen und Regionen der Schweiz ab und richten sich an Berufseinsteigende ebenso wie an erfahrene Fachärztinnen und Fachärzte. Mit unserer spezialisierten Personalvermittlung Arzt finden Sie passende Arzt Stellen in der Schweiz - diskret, persönlich und für Bewerbende kostenfrei.

Aufgaben und Tätigkeiten in der ärztlichen Praxis

Ärztliche Tätigkeit umfasst Diagnostik, Therapie und ganzheitliche Patientenbetreuung; die konkreten Aufgaben variieren jedoch deutlich nach Fachrichtung, Setting und Karrierestufe. Im stationären Klinikalltag prägen interdisziplinäre Visiten, Notfallmedizin, operative oder interventionelle Eingriffe sowie die Aus- und Weiterbildung jüngerer Kolleginnen und Kollegen den Berufsalltag. In der ambulanten Praxis stehen Langzeitbetreuung, Prävention und die Beziehung zur Patientin und zum Patienten im Vordergrund. In Forschung und akademischer Tätigkeit kommen Studienarbeit, Publikationstätigkeit und Lehre an Universitäten hinzu. Besonders gefragt sind in der Schweiz aktuell Arzt Jobs und Ärztestelle-Angebote in Allgemeiner Innerer Medizin und Hausarztmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Anästhesiologie, Radiologie, Augenheilkunde, Notfallmedizin, Geriatrie sowie Gynäkologie und Geburtshilfe. Unsere Stellenangebote Arzt bilden das gesamte fachliche Spektrum ab - von der Spitalmedizin bis zur niedergelassenen Praxis.

Der Schweizer Arbeitsmarkt für Ärztinnen und Ärzte: Aktuelle Situation

Der Schweizer Markt für Arzt Stellen ist geprägt durch einen anhaltenden Fachkräftemangel, insbesondere in der Hausarztmedizin und in ländlichen Regionen. Rund ein Drittel der ärztlichen Tätigen in der Schweiz hat das Diplom im Ausland erworben - ein Hinweis darauf, dass internationale Bewerbende explizit willkommen sind und ein etabliertes Anerkennungsverfahren über die MEBEKO besteht. Für Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland und Österreich ist der Wechsel in die Schweiz dank EU-Richtlinie 2005/36/EG in der Regel unkompliziert. Wachsende Bedeutung gewinnen flexible Arbeitsmodelle: Teilzeitstellen, Job-Sharing und strukturierte Wiedereinstiegsprogramme sind heute auch auf Kaderstufe etabliert. Zugleich verändert sich der Arbeitsmarkt: Konsolidierung in Privatklinikgruppen, neue ambulante Versorgungsmodelle, TARDOC-Einführung und kantonale Zulassungssteuerung nach Art. 55a KVG beeinflussen Karriereentscheidungen zunehmend. Wer einen Stellenwechsel plant, profitiert von früher Marktorientierung - idealerweise sechs bis zwölf Monate vor dem angestrebten Wechsel.

Gehalt und Benefits für Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz

Ärztliche Tätigkeit in der Schweiz gehört zu den bestbezahlten Anstellungsverhältnissen Europas. Gemäss aktuellen VSAO-Lohnempfehlungen und Schweizer Lohnbuch liegt das Bruttojahresgehalt (inklusive 13. Monatslohn) für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte bei rund CHF 102'000 bis 113'000. Fachärztinnen und Fachärzte verdienen je nach Spezialisierung, Kanton und Dienstbelastung zwischen CHF 150'000 und 230'000, Oberärztinnen und Oberärzte typischerweise CHF 180'000 bis 280'000, Leitende Ärztinnen und Leitende Ärzte zwischen CHF 200'000 und 450'000. Chefärztinnen und Chefärzte erreichen häufig CHF 320'000 und mehr, in Kombination mit Privathonorar-Anteilen aus halbprivat- und privatversicherten Patientinnen und Patienten deutlich darüber. Die konkrete Höhe variiert nach Fachgebiet, Kanton und Trägerschaft: Operative Fächer, Radiologie und Kardiologie liegen tendenziell im oberen Bereich der jeweiligen Spanne; die Kantone Zürich, Zug, Basel und Genf zahlen typischerweise höher als ländliche Regionen. Hinzu kommen Benefits wie geregelte Arbeitszeiten nach Arbeitsgesetz, grosszügige Pensionskassenleistungen, Kaderversicherungen, Weiterbildungsbudgets sowie in einzelnen Häusern Wohn- oder Mobilitätszulagen. Durch unsere spezialisierte Personalvermittlung Arzt sichern Sie sich Positionen mit optimalem Gesamtpaket - inklusive transparenter Vertrags- und Gehaltsverhandlung.

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Für Ärztinnen und Ärzte aus der Schweiz - Häufig gestellte Fragen

Wie diskret läuft eine Stellensuche über SEIRO ab?

Diskretion hat bei SEIRO höchste Priorität. Ihre Bewerbung und sämtliche Gespräche werden streng vertraulich behandelt. Es erfolgt keinerlei Kontaktaufnahme mit Ihrer aktuellen Arbeitgeberin, Ihrem aktuellen Arbeitgeber oder Ihrem beruflichen Umfeld ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung.

Auch die Terminvereinbarung erfolgt flexibel und diskret. Erstgespräche können auf Wunsch ausserhalb regulärer Arbeitszeiten stattfinden - beispielsweise am Abend oder am Wochenende. So haben Sie die Möglichkeit, sich in Ruhe über neue Perspektiven zu informieren.

Wie stellen Sie sicher, dass mein aktueller Arbeitgeber nichts von meiner Stellensuche erfährt?

Viele Ärztinnen und Ärzte haben genau diese Sorge - entsprechend konsequent ist unser Vorgehen. Ihr Profil wird ausschliesslich anonymisiert und erst nach Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Freigabe an potenzielle Arbeitgeber weitergegeben. Wir sprechen keine Institution ohne Ihre Einwilligung an und stimmen jeden Schritt transparent mit Ihnen ab.

Auch zeitliche Abläufe und Kontaktwege werden so gewählt, dass Ihre Vertraulichkeit jederzeit gewahrt bleibt - Erstgespräche finden auf Wunsch ausserhalb der regulären Arbeitszeiten statt. SEIRO unterliegt der Geheimhaltungspflicht und die Bearbeitung Ihrer Personendaten erfolgt selbstverständlich nach den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes.

SEIRO begleitet Sie diskret und mit klaren Prozessen, damit Ihre aktuelle Position vollständig geschützt bleibt.

Wie funktioniert die Niederlassung als selbständige Ärztin oder selbständiger Arzt (OKP-Zulassung)?

Die Niederlassung als selbständige Ärztin oder selbständiger Arzt in der Schweiz setzt mehrere Bewilligungen und Voraussetzungen voraus, die nacheinander zu erlangen sind:

  • Kantonale Berufsausübungsbewilligung (BAB) nach Art. 34 ff. MedBG: erteilt vom Standortkanton aufgrund von anerkanntem Arztdiplom, Facharzttitel, Sprachkenntnissen (für die Berufsausübung ausreichend, kantonal konkretisiert) und der Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung

  • OKP-Zulassung nach Art. 36 ff. KVG: berechtigt zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung; setzt zusätzlich eine dreijährige ärztliche Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte voraus (massgeblich sind die Vorgaben gemäss KVG in Verbindung mit der KVV). Diese Tätigkeit kann auch in Teilzeit erbracht werden und wird entsprechend angerechnet; ein durchgehendes 100 %-Pensum ist nicht zwingend erforderlich

  • ZSR-Nummer der SASIS AG: technische Voraussetzung für die elektronische Abrechnung mit den Krankenversicherern; es handelt sich dabei nicht um eine Bewilligung, sondern um eine administrative Voraussetzung

  • Anschluss an das elektronische Patientendossier (EPD) sowie Nachweis eines anerkannten Qualitätssicherungssystems: eine generelle gesetzliche Verpflichtung zum EPD-Anschluss besteht für selbständige Arztpraxen aktuell nicht; Anforderungen an die Qualitätssicherung gemäss KVV (insbesondere im Rahmen von Qualitätsverträgen) sind jedoch zu erfüllen

Die konkrete Ausgestaltung der Zulassung ist kantonal unterschiedlich. Gemäss Art. 55a KVG können die Kantone für einzelne Fachgebiete und Regionen Höchstzahlen festlegen. Die Zulassung setzt daher neben den persönlichen Voraussetzungen auch einen verfügbaren Zulassungsplatz im jeweiligen Kanton und Fachgebiet voraus. Für bestimmte Weiterbildungstitel bestehen bundesrechtliche Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht - insbesondere in der Allgemeinen Inneren Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

SEIRO begleitet Sie bei der gesamten Planung - von der Standortwahl über die Klärung der Zulassungsmöglichkeit im Wunschkanton bis zur konkreten Antragstellung. Bei einer Praxisübernahme vermitteln wir zudem den Kontakt zu Praxen, die eine Nachfolge suchen.

Welche flexiblen Arbeitsmodelle gibt es - Teilzeit oder Wiedereinstieg nach einer Familienpause?

Teilzeitstellen sind in vielen Spitälern, Privatkliniken und Gruppenpraxen etabliert - sowohl auf Assistenz- und Facharztstufe als auch in Oberarzt- und Kaderfunktionen. Beim Beschäftigungsgrad ist zu beachten: Eine Anstellung ab 50 % wird vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) als Weiterbildungszeit anerkannt, wobei sich die Gesamtdauer der Facharztweiterbildung entsprechend verlängert. Anstellungen unter 50 % werden in der Regel nicht angerechnet.

Auch ein Wiedereinstieg nach einer Familien- oder Berufspause ist in den meisten Fachgebieten gut möglich, wenn er strukturiert geplant wird. Entscheidend sind aktuelle fachliche Anknüpfungspunkte, ein klares Profil sowie passende Rahmenbedingungen am künftigen Arbeitsplatz - etwa Einarbeitungszeit, Mentoring und ein angemessener Beschäftigungsgrad zum Start. Wer länger pausiert hat, profitiert häufig von kurzen Refresher-Einsätzen oder einem schrittweise erhöhten Pensum.

SEIRO kennt die Häuser mit gelebten Teilzeit- und Wiedereinstiegsmodellen und begleitet Sie dabei, das passende Umfeld zu finden und den nächsten Schritt sorgfältig vorzubereiten.

Was kostet mich die Vermittlung über SEIRO?

Die Dienstleistungen von SEIRO sind für Bewerbende vollständig kostenfrei. Dies umfasst das Erstgespräch, den Lohnbenchmark, die Vertragsanalyse, die Verhandlungsbegleitung sowie die gesamte Vermittlung bis zur Anstellung. Es entstehen für Sie weder Gebühren noch Vorauszahlungen oder Erfolgsprovisionen.

Vergütet werden wir ausschliesslich durch den Arbeitgeber und ausschliesslich im Erfolgsfall. Über diesen Weg erhalten Sie zudem Zugang zu Positionen, die häufig nicht öffentlich ausgeschrieben werden.

Für ausländische Ärzte - Häufig gestellte Fragen zu Ärztestellen in der Schweiz

Kann ich als Ärztin oder Arzt mit einem nicht in der Schweiz erworbenen Facharzttitel in der Schweiz arbeiten?

Ja, das ist möglich - der Weg hängt vom Herkunftsland Ihres Diploms ab. Ärztinnen und Ärzte mit einem in einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat erworbenen Diplom, das unter die entsprechenden europäischen Anerkennungsrichtlinien fällt erhalten in der Regel eine direkte Anerkennung durch die MEBEKO. Wurde Ihr Diplom ausserhalb der EU/EFTA erworben, ist eine indirekte Anerkennung möglich, sofern ein EU/EFTA-Staat das Drittstaatendiplom bereits anerkannt hat und Sie mindestens drei Jahre klinische Berufserfahrung nachweisen. Alternativ führt der Weg über die eidgenössische Prüfung in Humanmedizin. In jedem Fall sind Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B2 in einer Schweizer Landessprache.

Welche Voraussetzungen benötige ich, um als Arzt oder Ärztin in der Schweiz zu arbeiten? - Arzt-Diplom Anerkennung in der Schweiz

Um in der Schweiz als Arzt oder Ärztin tätig zu sein, benötigen Sie ein abgeschlossenes Medizinstudium, die Anerkennung Ihres Diploms durch die MEBEKO (Medizinalberufekommission des Bundesamt für Gesundheit BAG), einen Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg), Sprachkenntnisse mindestens auf Niveau B2 in einer Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch). Rechtsgrundlage ist das Medizinalberufegesetz (MedBG) sowie umfassende Details unter Arbeiten als Arzt in der Schweiz - alle Infos.

Gut zu wissen: Die Schweiz kennt keine Approbation wie Deutschland oder Österreich. Nach erfolgreicher Anerkennung führen Sie den Titel „registrierter Arzt / registrierte Ärztin". Für deutsche Ärztinnen und Ärzte wird das Diplom dank EU-Richtlinie 2005/36/EG zu 100 % direkt anerkannt - die Anerkennung ist meist Formsache.

Zuletzt aktualisiert : Mai 2026

Kann ich ohne MEBEKO-Anerkennung als Ärztin oder Arzt in der Schweiz arbeiten?

Eine ärztliche Tätigkeit in der Schweiz ist ohne MEBEKO-Anerkennung grundsätzlich nicht möglich - sie ist seit dem 1. Januar 2018 zwingende gesetzliche Voraussetzung gemäss Medizinalberufegesetz (MedBG) und gilt für jede ärztliche Tätigkeit, auch in Spitälern und Kliniken. Eine Ausnahme besteht für EU/EFTA-Ärztinnen und -Ärzte mit Wohnsitz und Haupttätigkeit im EU/EFTA-Raum, die in der Schweiz maximal 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr als Dienstleister tätig sind: In diesem Fall genügt das jährlich zu erneuernde Meldeverfahren über das Online-Portal des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation). Die MEBEKO prüft dabei die Berufsqualifikationen im Rahmen des Meldeverfahrens; ein separater Anerkennungsantrag ist nicht erforderlich.

Wie lange dauert die MEBEKO-Anerkennung?

Die Verfahrensdauer hängt vom Herkunftsland Ihres Diploms und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab:

  • Direkte Anerkennung (EU/EFTA-Diplome): in der Regel 1 bis 4 Monate

  • Indirekte Anerkennung (Drittstaatendiplome mit EU/EFTA-Anerkennung): meist 4 bis 6 Monate, in Einzelfällen länger

  • Spracheintrag im MedReg: zusätzlich einige Wochen

Die MEBEKO gibt keine verbindlichen Fristen an. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig – idealerweise 6 Monate vor dem geplanten Stellenantritt – einzureichen. Häufige Verzögerungen entstehen durch fehlende Beglaubigungen oder Übersetzungen; eine professionelle Vorprüfung der Dokumente verkürzt das Verfahren erheblich.

Was kostet die MEBEKO-Anerkennung?

Die Kosten der MEBEKO-Anerkennung trägt die antragstellende Person selbst:

  • Prüfung der beruflichen Qualifikationen (Diplom): CHF 800 - 1'000

  • Anerkennung Facharzttitel zusätzlich: CHF 800 - 1'000

  • Spracheintrag im MedReg: CHF 50 - 100

  • 90-Tage-Meldeverfahren beim SBFI: CHF 90

Hinzu kommen ggf. Kosten für beglaubigte Übersetzungen und Apostillen.

Warum übernehmen Arbeitgeber oder Vermittler die Kosten der MEBEKO-Anerkennung nicht?

Die MEBEKO-Anerkennung ist personengebunden, gilt lebenslang und ist weder an einen bestimmten Arbeitgeber noch an einen Kanton gebunden. Sie bleibt auch bei einem Stellenwechsel oder Auslandsaufenthalt bestehen. Aus diesem Grund handelt es sich rechtlich um eine persönliche Berufsqualifikation - vergleichbar mit dem Medizinstudium selbst - und die Gebühren werden direkt vom Bundesamt für Gesundheit BAG bei der antragstellenden Person erhoben.

SEIRO unterstützt Sie kostenfrei bei der Vorprüfung Ihrer Unterlagen, der Antragstellung und der gesamten Kommunikation mit der MEBEKO - die offiziellen Behördengebühren selbst können wir aus den genannten Gründen nicht übernehmen.

Welche Sprachkenntnisse brauche ich als Ärztin oder Arzt in der Schweiz?

Die MEBEKO verlangt mindestens Niveau B2 (gemäss Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen) in der Amtssprache des Kantons, in dem Sie arbeiten möchten - Deutsch, Französisch oder Italienisch - und einen entsprechenden Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg). Spitäler und Kliniken erwarten in der Praxis jedoch häufig Niveau C1, insbesondere für direkten Patientenkontakt. Massgeblich ist die Sprachregion:

  • Deutschschweiz: Deutsch B2 - C1 (akzeptiert: Goethe-Zertifikat, telc, ÖSD, TestDaF)

  • Romandie: Französisch B2 - C1 (akzeptiert: DELF/DALF, TCF, TEF)

  • Tessin: Italienisch B2 - C1 (akzeptiert: CELI, CILS, PLIDA)

Ein offizieller Sprachnachweis muss in der Regel vor Stellenantritt vorliegen.

Welche Fachrichtungen sind in der Schweiz besonders gesucht?

In der Schweiz besteht ein anhaltend hoher Bedarf an Ärztinnen und Ärzten.

Besonders gefragt sind:

  • Allgemeine Innere Medizin und Hausarztmedizin

  • Psychiatrie und Psychotherapie

  • Anästhesiologie und Intensivmedizin

  • Radiologie

  • Augenheilkunde (Ophthalmologie)

  • Notfallmedizin

  • Geriatrie

  • Gynäkologie und Geburtshilfe

Auch Spitalärztinnen und -ärzte mit Leitungsfunktion sowie Belegärzte für Privatkliniken werden laufend gesucht. Die Nachfrage ist regional unterschiedlich - ländliche Kantone und Bergregionen bieten oft besonders attraktive Konditionen für den Berufseinstieg.

Welche Alternativen zum klassischen Spital gibt es für mich als Arzt in der Schweiz?

Neben dem öffentlichen Spital stehen Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz mehrere attraktive Laufbahnoptionen offen:

  • Privatklinik: Anstellung in einer privaten Trägerschaft mit häufig höheren variablen Lohnanteilen und Privathonorar-Beteiligung

  • Gruppenpraxis: Anstellung oder Beteiligung als Partnerin oder Partner an einer Praxisgemeinschaft, häufig mit klaren Aufstiegspfaden in die Mitinhaberschaft

  • Eigene Praxis: Niederlassung in eigener Praxis oder Übernahme einer bestehenden Praxis

  • Belegarzttätigkeit: Selbständige Tätigkeit mit eigenen Patientinnen und Patienten, bei der die Infrastruktur einer Klinik auf vertraglicher Basis genutzt wird

  • Ambulante Zentren: Tätigkeit in interdisziplinären, häufig institutionell getragenen ambulanten Strukturen

Jedes Modell bringt unterschiedliche Chancen, Anforderungen und Verantwortlichkeiten mit sich - insbesondere hinsichtlich Eigenverantwortung, Lohnstruktur, Privathonoraranteil und unternehmerischem Risiko. Voraussetzung für jede selbständige oder eigenverantwortliche Tätigkeit ist eine kantonale Berufsausübungsbewilligung (BAB) sowie - bei OKP-pflichtiger Tätigkeit - die entsprechende Zulassung nach Art. 36 ff. KVG. SEIRO unterstützt Sie dabei, die passende Option realistisch einzuordnen und gezielt in das Umfeld vermittelt zu werden, das zu Ihrer beruflichen und persönlichen Situation passt.

Unterstützt SEIRO bei der MEBEKO-Anerkennung und Stellensuche?

Ja. Wir begleiten Sie gerne und kostenlos durch den gesamten Prozess: von der ersten Orientierung über die MEBEKO-Anerkennung bis zur Vermittlung an eine passende Stelle in der Schweiz. Kontaktieren Sie uns direkt: talents@seiro.ch · Telefon · WhatsApp